Fragen · Antworten
Häufige Fragen zum Umzug in Luzern
Vierzehn Fragen, die bei Umzügen zwischen Littau, Kriens und dem Seeufer immer wieder auftauchen – knapp beantwortet und mit Hinweis auf die zuständige Stelle.
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Behörden, Mietvertrag, Entsorgung
Antworten zum Umzug in Luzern
Die Antworten beziehen sich in erster Linie auf die Stadt Luzern. Für andere Gemeinden des Kantons verweisen wir, wo nötig, auf die jeweilige Einwohnerkontrolle. Gebühren von Ämtern führen wir nicht auf; dazu gibt die zuständige Stelle Auskunft. Fragen zu Kosten, Stundenansätzen und Zuschlägen beantworten wir auf den jeweiligen Themenseiten, damit sich die Inhalte nicht doppeln. Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort aufzuklappen.
Wie lange habe ich Zeit, mich in Luzern anzumelden?
In der Stadt Luzern gilt eine Frist von 14 Tagen. Am einfachsten ist eUmzug: Sie melden sich damit in einem Schritt in der alten Gemeinde ab und in Luzern an. Alternativ gibt es ein Online-Formular oder den Schalter der Einwohnerdienste an der Obergrundstrasse 1.
Welche Unterlagen verlangen die Einwohnerdienste?
Für die Anmeldung in der Stadt Luzern brauchen Sie in der Regel den Heimatschein oder den Ausländerausweis, einen Pass oder eine Identitätskarte, den Mietvertrag oder eine Wohnsitzbestätigung sowie den Nachweis der Krankenversicherung. Personen mit Ausweis N, F oder G melden sich persönlich und bringen zusätzlich den Arbeitsvertrag mit.
Ich ziehe innerhalb der Stadt Luzern um – was muss ich melden?
Auch die neue Adresse innerhalb der Stadt ist innert 14 Tagen zu melden. Das geht über eUmzug oder telefonisch bei den Einwohnerdiensten, meist ohne Wartezeit.
Auf welche Termine kann ich meine Wohnung in Luzern kündigen?
Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Der Luzerner Mietvertrag erlaubt seit 2021 Kündigungen auf jedes Monatsende; ältere oder andere Vertragsvorlagen können abweichen. Die Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt mindestens drei Monate. Im Zweifel hilft die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht weiter.
Wer hilft bei Streit um Mietzinsdepot oder Mängel?
Im Kanton Luzern ist eine einzige Schlichtungsbehörde Miete und Pacht zuständig. Telefonisch ist sie am Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr erreichbar. Erhalten Sie dort eine Klagebewilligung, muss die Klage innert 30 Tagen beim Bezirksgericht eingereicht werden.
Wie reserviere ich einen Parkplatz für den Umzugswagen?
In der Stadt Luzern mit dem Online-Formular für die Parkplatzreservation, spätestens 4 Arbeitstage vor dem Umzug. Die Stadt stellt die Signalisation auf und entfernt sie wieder. Abgerechnet wird nach dem Umzug an die neue Adresse, auch wenn die Plätze nicht voll genutzt wurden.
Was passiert, wenn trotz Reservation ein Auto auf dem Platz steht?
Die Stadt Luzern schleppt keine Fahrzeuge ab und stellt sie auch nicht um. Zudem kann sie nicht in jeder Zone freie Plätze garantieren. Planen Sie deshalb einen Ausweichort ein und besprechen Sie mit der Umzugsfirma, wie sie mit längeren Tragwegen umgeht.
Darf der Umzugswagen in die Luzerner Altstadt fahren?
Die Altstadt ist eine Fussgängerzone. Warenumschlag ist von Montag bis Samstag zwischen 6 und 10 Uhr ohne Bewilligung erlaubt. Wer ausserhalb dieses Fensters laden muss, holt bei der Stadt eine Einzelbewilligung ein.
Wie werde ich alte Möbel in Luzern los?
Über die Sperrgutabfuhr von REAL: pro Stück höchstens 200 × 100 × 50 cm und 25 kg, mit einer Sperrgutmarke je 5 kg, bereitgestellt am Abholtag bis 7 Uhr. Für grössere Mengen bei einer Wohnungsräumung bietet die Stadt Luzern über das Abfalltelefon eine Extra-Abfuhr an, die nach Aufwand verrechnet wird.
Was gilt nicht als Sperrgut?
Holz, Velos, Elektrogeräte, Bauschutt und Tontöpfe gehören nicht in die Sperrgutabfuhr. Grössere Metallteile sollten Sie vorher von Möbeln entfernen. Für solche Materialien stehen die Ökihöfe und das Recyclingcenter im Verbandsgebiet von REAL zur Verfügung; welche Stelle was annimmt, prüfen Sie vorab bei REAL.
Wann melde ich den Umzug bei ewl?
Mindestens 10 Tage vor der Wohnungsabgabe, über das Kundenportal, das Kontaktformular oder per Post. ewl liest dann Strom-, Wasser- und Gaszähler am gewünschten Tag ab. Das Versorgungsgebiet umfasst Luzern, Kriens und Schwarzenberg; ausserhalb melden Sie sich beim Versorger am neuen Ort.
Ich habe keinen EU- oder EFTA-Pass. Kann ich einfach nach Luzern ziehen?
Nein. Wer als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger aus einem anderen Kanton nach Luzern wechseln möchte, braucht vorher eine Bewilligung des Amts für Migration Luzern. Voraussetzungen sind unter anderem eine gültige Bewilligung des bisherigen Kantons, keine Arbeitslosigkeit und keine Widerrufsgründe. Für EU- und EFTA-Staatsangehörige genügt die Anmeldung in der Gemeinde.
Muss meine Firma den Umzug dem Handelsregister melden?
Ja, sobald sich das Domizil ändert, also die Geschäftsadresse im Handelsregister. Beim Handelsregisteramt Kanton Luzern werden Anmeldungen nicht per E-Mail oder Kontaktformular angenommen, sondern mit den Formularen per Post oder elektronisch nach den dort beschriebenen Vorgaben.
Wie funktioniert der Vermittlungsservice auf dieser Seite?
Sie füllen auf app.vergleichsofferten.ch eine Anfrage aus. Vergleichsofferte leitet sie an bis zu 5 passende Umzugsfirmen weiter, die Ihnen eine Offerte senden. Das ist kostenlos und unverbindlich; wir selbst führen keine Umzüge durch.
Nicht gefunden?
Wo Sie in Luzern weitere Auskünfte erhalten
Viele Fragen rund ums Zügeln lassen sich am schnellsten direkt bei der zuständigen Stelle klären. Für die Anmeldung sind in der Stadt die Einwohnerdienste an der Obergrundstrasse 1 zuständig, in Emmen die Einwohnerkontrolle an der Rüeggisingerstrasse 22 in Emmenbrücke. Fragen zum Aufenthalt beantwortet das Amt für Migration an der Fruttstrasse 15.
Bei mietrechtlichen Unklarheiten, etwa zu Kündigungsterminen oder zum Mietzinsdepot, ist die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht die richtige Adresse. Für Parkplätze beim Umzug in der Stadt wenden Sie sich an die Verkehrstechnik, für Abfall an das Abfalltelefon der Stadt Luzern oder an REAL.
Wohnen Sie ausserhalb der Stadt, sind die Wege ähnlich, die Ansprechstellen aber lokal: Die Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde nimmt die Anmeldung entgegen, die Gemeindeverwaltung weiss, wo der Umzugswagen stehen darf, und beim Strom hilft ein Blick auf die letzte Rechnung, um den zuständigen Versorger zu finden. Notieren Sie sich vor dem Anruf Ihre Fragen und halten Sie Mietvertrag und Ausweis bereit, dann ist das meiste in wenigen Minuten geklärt.
Alles, was mit Kosten, Offerten und dem Ablauf eines Umzugs zu tun hat, finden Sie auf unseren Themenseiten: Umzugskosten Luzern, Checkliste & eUmzug, Umzugsreinigung und Firmenumzug.
Über diesen Service
Was dieser Vergleichsservice für Luzern leistet – und was nicht
Diese Website hilft Ihnen, Offerten von Umzugsfirmen in Luzern zu vergleichen. Sie ist ein Angebot von Vergleichsofferte und führt selbst keine Umzüge, Reinigungen oder Räumungen durch. Wir beraten auch nicht rechtlich: Bei Fragen zum Mietvertrag, zum Aufenthaltsrecht oder zum Handelsregister wenden Sie sich an die genannten Stellen.
Die Frankenbeträge auf dieser Website stammen ausschliesslich von Vergleichsofferten.ch und sind Richtwerte. Den verbindlichen Preis für Ihren Umzug nennt die Offerte der Firma, die Sie beauftragen. Die Anfrage ist kostenlos, unverbindlich und bringt Ihnen bis zu 5 Offerten.
So bereiten Sie Ihre Anfrage vor
Eine gute Anfrage dauert wenige Minuten, spart aber später viele Rückfragen. Halten Sie bereit: beide Adressen mit Stockwerk und Angabe, ob ein Lift vorhanden ist; die Wohnungsgrösse und eine grobe Liste der grossen Möbel; den Wunschtermin und, wenn möglich, ein oder zwei Ausweichdaten. Notieren Sie Besonderheiten wie eine Adresse in der Altstadt, eine steile Zufahrt oder einen weiten Weg vom Parkplatz zur Haustür.
Wünschen Sie Zusatzleistungen, schreiben Sie diese ausdrücklich dazu: Packen, Möbelmontage, Entsorgung, Endreinigung mit Abnahmegarantie. Nur so erhalten Sie Offerten, die dieselben Leistungen umfassen und sich fair vergleichen lassen.
Nach dem Eingang der Offerten
Lesen Sie jede Offerte in Ruhe und fragen Sie nach, wenn eine Position unklar ist. Achten Sie auf die Art der Abrechnung, die enthaltene Versicherung und die Bedingungen für eine Absage. Sie sind zu nichts verpflichtet: Passt keine Offerte, nehmen Sie keine an.