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Ratgeber: Checkliste und eUmzug für Ihren Umzug in Luzern

Welche Stelle ist wofür zuständig, und wie viel Vorlauf braucht sie? Dieser Ratgeber ordnet die Aufgaben rund um einen Umzug in der Stadt Luzern nach der Zeitachse – vom Mietvertrag bis zur Anmeldung.

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Checkliste, Schlüsselbund und Stadtplan von Luzern auf einem Holztisch

Überblick

Umzug in Luzern: die Checkliste nach Zeitachse

Ein Umzug in der Stadt Luzern berührt mehrere Stellen: die Vermieterschaft, die Einwohnerdienste, die Verkehrstechnik der Stadt, den Entsorgungsverband REAL und den Energieversorger ewl. Jede hat ihre eigene Frist. Wer sie kennt, vermeidet Stress in der letzten Woche.

Die Checkliste unten beginnt drei Monate vor dem Umzug und endet zwei Wochen danach. Sie bezieht sich auf die Stadt Luzern; in anderen Gemeinden des Kantons gelten teils andere Zuständigkeiten, die Frist von 14 Tagen für die Anmeldung aber überall. Gebühren nennen wir bewusst nicht, weil sie sich ändern können – die zuständige Stelle gibt darüber Auskunft.

Die Fristen im Kurzformat

  • 3 Monate: Mindestfrist für die Kündigung einer Wohnung
  • 10 Tage: ewl vor der Wohnungsabgabe informieren
  • 4 Arbeitstage: Parkplätze bei der Stadt reservieren
  • 6–10 Uhr: Altstadt-Fenster, Montag bis Samstag
  • 7 Uhr: Sperrgut am Abholtag bereitstellen
  • 14 Tage: Anmeldung am neuen Wohnort

Schritt für Schritt

Checkliste für Ihren Umzug in der Stadt Luzern

Mietvertrag und Offerten

ab drei Monaten vorher
  • Kündigung prüfen: Massgebend ist Ihr Mietvertrag. Der Luzerner Mietvertrag lässt seit der Revision 2021 Kündigungen auf jedes Monatsende zu; ältere oder andere Vorlagen können andere Termine vorsehen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Wohnungen mindestens drei Monate. Kündigen Sie schriftlich und so, dass das Schreiben rechtzeitig ankommt.
  • Unklarheiten klären: Bei Fragen zu Terminen, Nachmieter oder Depot hilft die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht, die für den ganzen Kanton zuständig ist. Telefonisch erreichbar ist sie am Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
  • Offerten einholen: Umzugsfirma und Endreinigung früh anfragen, besonders für Monatsenden und Samstage. Richtwerte finden Sie unter Umzugskosten Luzern.

Aufenthalt und Entsorgung vorbereiten

ein bis zwei Monate vorher
  • Kantonswechsel ohne EU- oder EFTA-Pass: Wer aus einem anderen Kanton zuzieht und Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger ist, beantragt beim Amt für Migration Luzern vorab die Zustimmung. Planen Sie dafür genügend Zeit ein.
  • Ausmisten: Entscheiden Sie, was nicht mitkommt. Sperrgut geht über die REAL-Abfuhr, grössere Mengen bei einer Wohnungsräumung über die Extra-Abfuhr der Stadt Luzern, die Sie beim Abfalltelefon unter 041 208 78 70 bestellen und die nach Aufwand verrechnet wird.
  • Material besorgen: Kartons, Klebeband und Polstermaterial rechtzeitig organisieren und mit dem Packen der selten gebrauchten Dinge beginnen.

Energie, Wasser und Parkfläche

zwei Wochen bis eine Woche vorher
  • ewl informieren: Spätestens 10 Tage vor der Wohnungsabgabe über das Kundenportal, das Kontaktformular oder per Post. Angeben: Personalien, alte und neue Adresse, Auszugs- und Einzugsdatum sowie, falls bekannt, die Nachmieterschaft. ewl liest Strom-, Wasser- und Gaszähler am gewünschten Tag ab.
  • Parkplätze reservieren: Das Online-Formular der Stadt Luzern muss mindestens 4 Arbeitstage vor dem Umzug eingereicht sein. Details stehen im Abschnitt zur Parkplatzreservation weiter unten.
  • Altstadt-Zufahrt planen: Liegt eine Adresse in der Altstadt, den Umzug möglichst in das Fenster von 6 bis 10 Uhr legen oder eine Einzelbewilligung einholen.
  • Lift und Hauswart: Mit der Verwaltung beider Häuser klären, ob der Lift reserviert oder mit Schutzmatten ausgelegt werden muss.

Umzugstag

der grosse Tag
  • Sperrgut bereitstellen: Nur am Abholtag und bis 7 Uhr, nicht schon am Vorabend.
  • Zählerstände fotografieren: Auch wenn ewl abliest, schaffen Fotos Klarheit.
  • Wichtige Unterlagen separat transportieren: Ausweise, Mietverträge, Versicherungspolice und Schlüssel gehören nicht in den Lastwagen.

Anmelden und abschliessen

innert 14 Tagen danach
  • Anmeldung: Innert 14 Tagen, am einfachsten mit eUmzug. Details im Abschnitt zu den Einwohnerdiensten.
  • Adresse weitergeben: Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Abonnemente.
  • Wohnungsabgabe: Protokoll genau lesen, Schlüssel gegen Quittung übergeben. Mehr dazu unter Umzugsreinigung Luzern.
  • Post umleiten: Einen Nachsendeauftrag bei der Post rechtzeitig einrichten und den Briefkasten an der neuen Adresse beschriften.

Umzug innerhalb der Stadt oder in eine andere Luzerner Gemeinde?

Bleiben Sie in der Stadt Luzern, reduziert sich der Aufwand: Die Adressänderung ist in der Regel mit einem Anruf bei den Einwohnerdiensten oder über eUmzug erledigt, der Energieversorger bleibt derselbe, und die Abfallregeln ändern sich nicht. Die Parkplatzreservation brauchen Sie aber unter Umständen an zwei Adressen – reservieren Sie für beide Standorte, wenn an beiden öffentlicher Grund benötigt wird.

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde des Kantons, melden Sie sich bei der dortigen Einwohnerkontrolle an. Für Emmen sind Adresse und Unterlagen bekannt, für andere Gemeinden erkundigen Sie sich direkt bei der Verwaltung. Liegt die neue Gemeinde ausserhalb des ewl-Gebiets, melden Sie bei ewl den Auszug und beim neuen Versorger den Einzug. Und prüfen Sie, ob die Gemeinde zum Verband REAL gehört – sonst gelten für Sperrgut andere Regeln.

Wer den Kanton ganz verlässt, erledigt Ab- und Anmeldung am einfachsten über eUmzug in einem Schritt. Klären Sie im Zweifel bei den Einwohnerdiensten, ob zusätzlich eine separate Abmeldung in Luzern nötig ist.

eUmzug Luzern

Anmeldung bei den Einwohnerdiensten der Stadt Luzern

In der Stadt Luzern gilt für die Meldung eines Umzugs eine Frist von 14 Tagen. Die Stadt empfiehlt eUmzug: Über die Plattform melden Sie sich in der bisherigen Gemeinde ab und in Luzern an, ohne einen Schalter aufzusuchen. Wer lieber anders vorgeht, nutzt das Online-Formular der Stadt oder erscheint persönlich.

Die Einwohnerdienste befinden sich an der Obergrundstrasse 1 in 6003 Luzern. Geöffnet ist Montag bis Freitag von 7.45 bis 12 Uhr und von 13.15 bis 17 Uhr; telefonisch erreichen Sie sie unter 041 208 83 56.

Ziehen Sie innerhalb der Stadt um, gilt dieselbe Frist. Die neue Adresse lässt sich über eUmzug oder telefonisch melden, was in der Regel sofort erledigt ist.

Personen mit Ausweis N, F oder G melden sich persönlich am Schalter und bringen zusätzlich ihren Arbeitsvertrag mit.

Unterlagen bereithalten

  • Heimatschein oder Ausländerausweis
  • Pass oder Identitätskarte
  • Mietvertrag oder Wohnsitzbestätigung
  • Karte oder Police der Krankenversicherung

In Emmen, Kriens und den übrigen Gemeinden melden Sie sich bei der jeweiligen Einwohnerkontrolle, ebenfalls innert 14 Tagen. Mehr unter Umzug Emmen & Kriens.

Verkehr und öffentlicher Grund

Parkplatzreservation und Altstadt-Zufahrt in Luzern

Wo der Umzugswagen steht, entscheidet über die Dauer des Umzugs. Die Stadt Luzern bietet dafür ein eigenes Verfahren an, und für die Altstadt gelten besondere Zeiten. Klären Sie mit der Umzugsfirma, wer das Gesuch stellt – manche Unternehmen übernehmen das, andere erwarten es von Ihnen.

Parkplätze reservieren

  • Online-Formular mindestens 4 Arbeitstage vor dem Umzug
  • Die Stadt koordiniert und stellt die Signalisation auf und ab
  • Freie Plätze sind nicht in jeder Zone garantiert; Fahrzeuge werden nicht abgeschleppt oder umgestellt
  • Rechnung nach dem Umzug an die neue Adresse, auch bei nicht voll genutzten Plätzen

Zuständig: Verkehrstechnik der Stadt Luzern, 041 208 86 86.

Altstadt

  • Fussgängerzone, für den Verkehr gesperrt
  • Warenumschlag ohne Bewilligung: Montag bis Samstag, 6 bis 10 Uhr
  • Ausserhalb dieses Fensters nur mit Ausnahmebewilligung
  • Einzelbewilligungen für notwendige Anlieferungen werden seit 1. Dezember 2025 digital erteilt

Unser Rat: Umzug in der Altstadt möglichst Mo–Sa 6–10 Uhr, sonst Einzelbewilligung bei der Stadt einholen.

Mulde und grössere Flächen

  • Für die Benutzung von öffentlichem Grund, etwa mit einer Mulde, gibt es ein eigenes Gesuch
  • Beilegen: Plan mit eingezeichneter und vermasster Fläche
  • Einreichen per E-Mail an die Verkehrstechnik oder per Post an das Strasseninspektorat, Industriestrasse 6, 6005 Luzern

Ausnahmebewilligungen für Fahr- und Parkverbote: Stadtraum und Veranstaltungen, Winkelriedstrasse 12a.

Entsorgung

Sperrgut in Luzern: die Regeln von REAL

Die Abfallentsorgung in der Stadt Luzern und 21 weiteren Gemeinden, darunter Emmen, Kriens, Horw und Ebikon, organisiert der Verband REAL. In der Stadt führt das Strasseninspektorat die Sammlungen durch; die Termine stehen im Abfallkalender.

  • Was Sperrgut ist: Abfall, der nicht in REAL-Säcke oder Container mit Gewichtsgebühr passt – Möbel, Matratzen, Sofas, Teppiche, Kunststoffteile.
  • Was nicht dazugehört: Holz, Velos, Elektrogeräte, Bauschutt und Tontöpfe.
  • Grösse und Gewicht: höchstens 200 × 100 × 50 cm und 25 kg pro Stück; grössere Metallteile vorher entfernen.
  • Marken: eine Sperrgutmarke pro 5 kg, erhältlich im Handel im REAL-Gebiet. Alternativ nehmen Container mit Gewichtsgebühr Sperrgut an.
  • Zeitpunkt: am Abholtag bis 7 Uhr bereitstellen, nicht in der Nacht davor.
  • Grosse Mengen: Für Wohnungsräumungen bietet die Stadt eine Extra-Abfuhr nach Aufwand an, bestellbar beim Abfalltelefon.

Neben der Abfuhr betreibt REAL zehn Ökihöfe und das Recyclingcenter Ibach. Welche Stelle welche Materialien annimmt und wann sie geöffnet hat, prüfen Sie vor dem Besuch bei REAL.

Bevor etwas entsorgt wird, lohnt sich ein zweiter Blick: Gut erhaltene Möbel finden über Nachbarn, Brockenhäuser oder Online-Inserate oft eine neue Verwendung. Das spart Sperrgutmarken, schont die Umwelt und reduziert das Volumen, das die Umzugsfirma transportieren muss.

Checkliste, Schlüsselbund und Stadtplan von Luzern auf einem Holztisch

Kantonswechsel

Ausländische Staatsangehörige: Umzug aus einem anderen Kanton nach Luzern

Für Staatsangehörige der EU und der EFTA ist ein Kantonswechsel unkompliziert: Ihre Bewilligung gilt in der ganzen Schweiz, und die Anmeldung in der neuen Gemeinde genügt.

Anders bei Drittstaatsangehörigen. Sie brauchen vor dem Umzug die Zustimmung des Kantons Luzern. Zuständig ist das Amt für Migration an der Fruttstrasse 15 in 6002 Luzern. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • eine gültige Bewilligung des bisherigen Kantons, die bis zum Entscheid gültig bleibt,
  • keine Arbeitslosigkeit,
  • keine Gründe für einen Widerruf der Bewilligung.

Wer ohne diese Zustimmung nach Luzern zieht, riskiert, in den bisherigen Kanton zurückgewiesen zu werden. Stellen Sie das Gesuch deshalb möglichst früh, idealerweise bevor Sie die alte Wohnung kündigen.